Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kultur- und Bildungsstätte Kloster Posa e.V.(Stand: 16.01.2026)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten, Außenflächen und Gegenständen des Kultur- und Bildungsstätte Kloster Posa e.V. (nachfolgend „Kloster Posa e.V.“). (2) Vertragspartner sind Kloster Posa e.V. und die jeweilige Nutzerin / der jeweilige Nutzer. (3) Abweichende Bedingungen der Nutzerin / des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, Kloster Posa e.V. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

(1) Eine Buchung kommt zustande, indem die Nutzerin / der Nutzer ein Angebot von Kloster Posa e.V. schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt.(2) Mit der Angebotsbestätigung kommt ein verbindlicher Nutzungsvertrag zustande.(3) Die anschließend versandte Buchungsbestätigung dient lediglich der Dokumentation des bereits geschlossenen Vertrages.

3. Überlassung der Räumlichkeiten und Nutzungsumfang

(1) Kloster Posa e.V. überlässt der Nutzerin / dem Nutzer die im Angebot bezeichneten Räumlichkeiten und Außenflächen auf dem Gelände Kloster Posa, Kloster Posa 2, 06712 Zeitz, ggf. inklusive Ausstattung und Möblierung.(2) Die Übergabe erfolgt in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand mit der im Angebot aufgeführten Ausstattung.(3) Die Nutzerin / der Nutzer ist nicht berechtigt, die überlassenen Räumlichkeiten oder Flächen Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten.(4) Die Nutzerin / der Nutzer versichert, nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters zu handeln.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten sämtliche Steuern, Abgaben und vereinbarten Leistungen.(2) Kloster Posa e.V. stellt nach Nutzungsende eine Rechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu begleichen.(3) Die im Angebot aufgeführten Leistungen sind unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme vergütungspflichtig.

5. Rücktritt / Stornierung durch die Nutzerin / den Nutzer

(1) Der Rücktritt der Nutzerin / des Nutzers vom Vertrag bedarf der Textform (z. B. E-Mail).(2) Tritt die Nutzerin / der Nutzer vom Vertrag zurück oder nimmt die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch, so ist Kloster Posa e.V. berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten der Leistungen zu verlangen.(3) Pauschal berechnet, gilt:

  • bis 28 Tage vor Nutzungsbeginn: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • bis 14 Tage vor Nutzungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • weniger als 14 Tage vor Nutzungsbeginn: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung (No-Show): 100 % des vereinbarten Gesamtpreises(4) Der Nutzerin / dem Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.(5) Kloster Posa e.V. rechnet ersparte Aufwendungen sowie Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung an.(6) Kosten für Endreinigungen werden im Falle eines Rücktritts nicht berechnet.

6. Rücktritt und Kündigung durch Kloster Posa e.V.

(1) Kloster Posa e.V. ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, sofern dieser Grund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und der Rücktritt unverzüglich nach Kenntniserlangung erklärt wird.(2) Ein sachlich gerechtfertigter Rücktrittsgrund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, erheblichen Sicherheitsrisiken oder einer unvorhersehbaren, zwingenden Eigennutzung der Räumlichkeiten.(3) Kloster Posa e.V. erstattet in diesem Fall unverzüglich bereits erbrachte Gegenleistungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.(4) Kloster Posa e.V. kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei wesentlichen Vertragsverletzungen, nicht fristgerechter Zahlung oder einer nicht vereinbarten Nutzung.

7. An- und Abreise / Nutzungszeiten

(1) Übernachtungsräume stehen – sofern nicht anders vereinbart – am Anreisetag ab 15:00 Uhr (Check-in) und am Abreisetag bis 12:00 Uhr (Check-out) zur Verfügung.(2) Seminarraumnutzung in Kombination mit Übernachtung: von Check-in bis Check-out.(3) Seminarraumnutzung ohne Übernachtung: 9:00 bis 22:00 Uhr.(4) Andere Räumlichkeiten: 9:00 bis 3:00 Uhr Folgetag. Ausnahmen gelten nur nach vorheriger Absprache.

8. Pflichten der Nutzerin / des Nutzers und Umgang mit den Räumen

(1) Die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet sich zu einem achtsamen und pfleglichen Umgang mit Gelände, Räumen, Mobiliar und Technik.(2) Bei grober Verschmutzung oder Beschädigung werden Reinigungs-, Reparatur- oder Ersatzkosten in Rechnung gestellt.(3) Im Seminarhaus besteht absolutes Rauchverbot.(4) Straßenschuhe sind im Seminarhaus grundsätzlich nicht gestattet; Ausnahmen gelten nur nach vorheriger Absprache.

9. Technik und Arbeitsmittel

(1) Technische Geräte und Möbel können entgeltlich vermietet oder kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.(2) Kostenfrei überlassene Arbeitsmittel begründen keinen Rechtsanspruch.(3) Die Nutzerin / der Nutzer haftet bei Verlust oder Beschädigung von Mietgeräten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

10. Schlüssel, Zugangscodes und Sicherheit

(1) Für digitale Schließsysteme werden Zugangscodes zur Verfügung gestellt, die vertraulich zu behandeln sind.(2) Die Nutzerin / der Nutzer trägt während der Nutzungsdauer die Verantwortung für die Sicherheit der Räume und des Inventars.

11. Internetnutzung

(1) Kloster Posa e.V. stellt der Nutzerin / dem Nutzer im Rahmen der technischen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung.(2) Eine Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikationsrechts.(3) Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, sofern Kloster Posa e.V. hierzu gesetzlich verpflichtet ist.(4) Die Nutzerin / der Nutzer ist verpflichtet, den Internetzugang nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen.

12. Lautstärke, Ruhezeiten und Veranstaltungen

(1) Private Veranstaltungen sind an die geltende Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz gebunden. Im Außenbereich gilt Nachtruhe ab 22:00 Uhr. Sonn- und Feiertage gelten ganztägig als Ruhezeiten. Kloster Posa e.V. unterstützt die Nutzerin / den Nutzer darin, eine allgemeinverträgliche Lösung zu finden, die private Veranstaltungen auch außerhalb dieser Zeiten ermöglicht.(2) Öffentliche Veranstaltungen sind mit Kloster Posa e.V. gesondert zu regeln und ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung Zeitz / Sachgebiet Sicherheit und Ordnung anzumelden.

13. Code of Conduct

(1) Die Nutzerin / der Nutzer sichert zu, dass Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Veranstaltung keine strafbaren, verfassungsfeindlichen, diskriminierenden oder sittenwidrigen Inhalte aufweisen.(2) Die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet sich, auf Teilnehmende einzuwirken, um Verstöße zu verhindern und diese bei Bekanntwerden unverzüglich zu unterbinden.(3) Kloster Posa e.V. ist berechtigt, bei erheblichen oder fortgesetzten Verstößen die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden.(4) Verstößt die Nutzerin / der Nutzer schuldhaft gegen diese Verpflichtungen und verursacht hierdurch einen erheblichen Schaden oder rechtliches Risiko für Kloster Posa e.V., kann eine angemessene Vertragsstrafe bis zu 10.000 € vereinbart werden.(5) Der Nutzerin / dem Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

14. Ordnungsgemäßer Ablauf und Haftung der Nutzerin / des Nutzers

(1) Die Nutzerin / der Nutzer trägt die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung.(2) Die Nutzerin / der Nutzer haftet für alle durch sie / ihn oder Teilnehmende verursachten Personen- und Sachschäden.(3) Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung wird empfohlen.

15. Haftung von Kloster Posa e.V.

(1) Kloster Posa e.V. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kloster Posa e.V. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.(4) Für eingebrachte Gegenstände haftet Kloster Posa e.V. ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

16. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.